
Allgemeine Geschäftsbedingung Top Adria Reisebüro GmbH (Croatia Medical Travel) folgend Agentur genannt
1. Einleitende Anmerkungen
1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen regulieren die Rechtsverhältnisse zwischen der Agentur und dem
a) Geschäftspartner als Dienstleister (Privat- oder Geschäftsperson, sowie Medizinische- und Gesundheitsanbieter als Dienstleister gegenüber dem Endkunden der Agentur) – folgend Dienstleister genannt
b) Geschäftspartner – Subagent (Privat- oder Geschäftsperson, als Verkaufskanal der Agentur – folgend Subagent genannt
c) Reisenden / Kunden / Reisenehmer / von der Dienstleistung oder dem Reisepaket (in dem die Agentur als Vermittler oder Organisator handelt) – folgend Kunde genannt
und ist der Bestandteil aller Verträge, beziehungsweise der Voucher oder einer anderer Bescheinigung, die zwischen der Agentur und dem Geschäftspartner / Dienstleister und dem Geschäftspartner / Subagenten und dem Reisenden/ Kunden abgeschlossen sind.
1.2. Agentur als Bevollmächtigter Vermittler und/oder Reiseorganisator trägt die Haftung nur für unumstößliche Vermittlung einer einzelnen Dienstleistung beziehungsweise der Vermittlung unumstößlicher Bindung mehrerer Dienstleistung in ein Reisepaket. Unvollständige, verspätete oder nicht adäquate Ausführung oder Gesamtausfall der einzelner Dienstleistung oder einer oder mehrerer Dienstleistung innerhalb des Reisepakets, verschuldet seitens des Enddienstleisters oder des Kunden, trägt dabei die Agentur keine Haftung und handelt mit aller Sorgfalt, um die beste wirtschaftliche Lösung für alle Beteiligten zu finden und vermittelt zwischen den Kunden und Dienstleister. Die Agentur ist verpflichtet über die Durchführung der Dienstleistung, sowie auch über die Auswahl der Dienstleistung zu sorgen und die Rechte und Interessen des Kunden zu wahren. Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für den Fall der Änderungen oder Nichteinhaltung der Dienste verursacht durch höhere Gewalt, sowie auch aufgrund der Verspätung des Beförderungsmittels für die der Beförderer nicht haftet gemäß der Einzelverordnungen und internationalen Konventionen. In diesem Fall übernimmt der Kunde alle hier draus entstehenden Zusatzkosten die sich aus der Reiseorganisation resultieren.
1.3. Gegenstand und Inhalt der Zusammenarbeit, Dauer der Zusammenarbeit, Bedingungen, Preise, Stornofristen, Qualitätsstandards und andere wichtige Bestandteile der Zusammenarbeit, definiert die Agentur mit den Dienstleistern und Subagenten durch Einzelverträge, die aber mit allen Bestandteilen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Einklang sind.
1.4. Bei allen angebotenen Objekten und Dienstleistungen durch die Agentur erfolgt deren Beschreibung im Einklang der offiziellen Kategorisierung des jeweiligen Landes im Moment der Programmausgabe. Behandlungen, gastronomische Leistungen, Komfort und anderes sind in der Aufsicht der zuständigen Institution und die Standards sind verschieden und nicht vergleichbar. Die Agentur übernimmt nicht die Haftung über mündliche oder schriftliche Information die nicht im Einklang mit der veröffentlichen Leistungsbeschreibung oder Objektbeschreibung von Dritten Personen abgegeben wurden.
1.5. Programme in denen die Agentur als Vermittler auftritt: Die Agentur haftet nicht für die Durchführung der Reise/des Reisepakets in denen sie nicht der verantwortliche Veranstalter ist, sondern nur der Verkaufsvermittler. Die Agentur wird diese Programme gesondert markieren, sowie als solche auf der Reisebescheinigung aufgeführten. In diesem Fall ist der Kunde mit dem tatsächlichen und aufgeführten Reiseveranstalter im Vertragsverhältnis.
2. Angebotsinhalt der Agentur im Internet und anderen Medien
2.1. Angaben und Preise der Einzeldienstleistung oder der Reisepakete die auf den Internetseiten und anderen Verkaufsunterlagen der Agentur aufgeführt sind, haben einen informativen Charakter, für die die Agentur alle unbeschränkte Rechte der Änderung einbehält, diese aber im Einklang mit dem abgesprochenen und festgelegten Bedingungen mit des Dienstleisters sind.
2.2. Die Agentur verpflichtet sich alle Maßnahmen zu ergreifen mit dem Ziel, die Richtigkeit und Qualität der Informationsweitergabe gegenüber dem Verbraucher. Alle Informationen, Angaben und Fotos über die Objekte und Behandlungen übernimmt die Agentur vom Enddienstleister. Obwohl alle Informationen auf deren Richtigkeit geprüft sind seitens der Agenturmitarbeiter, sowie schriftlich bestätigt seitens des Endverbrauchers, übernimmt die Agentur keine Haftung für Fehler, Versäumnisse und Verspätungen für dessen Aktualisierung oder in irgendeinem Teil der Internetseite und anderen Verkaufsunterlagen.
2.3. Das Angebot der Agentur beinhaltet Einzeldienstleistungen in denen die Agentur die Rolle des Vermittlers hat, sowie Gesamtreisepakete mit informativen Preisen, die (insofern im Reiseprogramm nicht anders aufgeführt) in der Regel folgendes beinhalten: medizinische oder gesundheitliche Behandlungen, Beförderung (Transit), Hotel- und andere gastronomische Leistungen, sowie Reiseorganisation.
2.4. Die Preise der Dienste und der Reisepakete sind in kroatischen Währung (Kuna) aufgeführt für alle Reise-Programme und sind ab der Programmveröffentlichung gültig. Die Preise der Leistungen in anderer Währung sind berechnet nach dem gültigen Tagesumrechnungskurs am Tag der Veröffentlichung des Reiseprogrammes, somit kann der Preis bei der Angebotserstellung oder der Reservierung abweichen, aufgrund des geänderten Tageskurses am Tag der Angebotserstellung/ Reservierung. Die Agentur behält ebenso das Recht die hier angegebenen veröffentlichten Preise zu ändern im Falle einer Preisänderung seitens der Klinik.
3. Reservierung und Reiseabschluss
3.1. Der Kunde kann sich für die individuellen Dienste, Reisepakete oder weitere Reisen die die Agentur vermittelt oder organisiert anmelden in allen Geschäftsstellen persönlich, telefonisch, per Fax oder anderen Kommunikationswegen. Bei der Reservierung ist der Kunde verpflichtet alle richten Daten aufzuführen die im vorgegebenen Anmeldeformular für die Reservierung notwendig sind und die sich auf den Kunden als Vertragsteilnehmer beziehen, sowie auf alle Personen die sich für die Reise anmelden. Die Agentur übernimmt bei der Reservierung keine Haftung für die Richtigkeit der Kundenangaben. Mit der Vertragsunterzeichnung, dem Voucher oder dem ausgefüllten Anmeldeformular, respektive durch das diktieren der Kreditkartennummer beim Kauf und Zahlung über die Fernkommunikationsmitteln, nimmt der Kunde im ganzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, die er vorher sorgfältig gelesen hat.
3.2. Die Preise und Bedingungen die für die Reservierung, Realisierung und Zahlung maßgeblich sind, ist die Bestätigung der Reservierung, die der Kunde von der Agentur zugeschickt bekommt und die der Kunde durch die Unterzeichnung annimmt und der Agentur zustellt. Insofern das auf der Internetseite, in dem gültigen Angebot oder der Reservierung aufgeführt ist, kann der Preis auch Gebühren der Flughäfen und fachkundiger Reiseführung oder Begleitung beinhalten. Der Gesamtpreis des Reisepaketes beinhaltet nicht (außer es ist anders vereinbart):
• Fakultative (optionale) Ausflüge und Besuche,
• Mögliche Kosten der Visum Beantragung und Visum Erteilung,
• Eintrittskarten für Objekte und Destinationen (Nationalparks und ähnliches) die besucht werden
• Nichts was nicht deutlich aufgeführt wurde, sowie im Preis enthalten ist
Alle Arten von gesonderten Diensten, notwendigen oder gewünschten Kundenbedarf (wie Einbettzimmer, zusätzliche Beförderung, Ausflug, besondere Nahrung oder ähnliches) und die nicht im Preis oder im Reisepaket inbegriffen sind, werden gesondert abgerechnet und werden beim Dienstleister vor Ort direkt bezahlt oder durch eine Vorbestellung bei der Agentur im Voraus.
3.3. Die Reservierung ist ab dem Zahlungseingang seitens des Kunden gültig. Alle anderen mündlichen oder schriftlichen Bestätigungen haben keine Gültigkeit wie die Reservierung. Für die Reservierung der Dienstleistung oder der Reisepakete ist es erforderlich eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises (wenn nicht anders in der Reservierung oder im Angebot aufgeführt) und die Restzahlung erfolgt 21 Tage vor der Dienstleistungsnutzung (wenn nicht anders in der Reservierung oder im Angebot aufgeführt). Wenn das Datum des Dienstleistungsbeginns 21 oder weniger Tage beträgt, muss zu 100% des Preises der Dienstleistung oder des Reisepakets nach Genehmigung bezahlt werden. Die Zahlungen können an ein Devisenkonto oder Girokonto der Agentur oder durch die Kreditkarten Online Zahlung erfolgen. Durch das diktieren der Kreditkartennummer beim Kauf und Zahlung über den Fernkommunikationsmitteln, wird angenommen, dass der Kunde im Ganzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen annimmt. Bei der Zahlung über die Kreditkarte, abhängig von der Kreditkarteninstitution, fallen Gebühren zu Lasten des Kunden in Höhe von 3% bis 5% von der Gesamtsumme der Dienstleistung oder des Reisepakets. Bei der Zahlung durch die Bank-Überweisung aus dem Ausland muss die Zahlung spätestens 5 Tage vor dem Fälligkeitstermin erfolgen, im Inland spätestens 3 Tage. Bei Zahlung per Bank Überweisung aus dem Ausland, zahlt der Kunde die Überweisungsgebühren der Bank.
3.4. Nach Erhalt der Gesamtsumme der gewählten Dienstleistung oder des Reisepakets, wird dem Kunden ein Voucher zugestellt, mit genau aufgeführten, abgeschlossenen und bezahlten Dienstleistungen, mit eventuellen Anmerkungen der Zusatzkosten die der Kunde vor Ort, vor oder nach der Dienstleistungsnutzung, bezahlen muss. Der Voucher dient als ausgeführter Reservierungsbeweis der Dienstleistung oder des Reisepakets. Der Kunde ist verpflichtet den Voucher bei der Ankunft ins gebuchte Objekt, wo er eine oder mehrere Dienstleistungen reserviert hat, abzugeben und somit wird Ihm aufgrund des Vouchers die reservierte Dienstleistung erbracht. Insofern der Kunde bei der Ankunft ins Objekt mehrere Personen anmelden will, als in den Reisedokumenten aufgeführt sind, hat der Dienstleister das Recht die Dienstleistung für die unangemeldeten Personen zu verweigern oder alle Personen anzunehmen durch Erhebung der Kosten direkt vor Ort. Durch die Reservationszahlung bestätigt der Kunde, dass er im Ganzen über die Charakteristiken und Bedingungen der bestimmten Dienstleistung anvertraut ist, ebenso die das Reisepaket beinhaltet. Durch die Reservationszahlung bestätigt der Kunde den Erhalt und die Annahme der Allgemeinen Bedingungen der Agentur und bestätigt ebenso, dass Ihm eine Reiseversicherung angeboten wurde. Nach der Zahlung der Teil- oder Gesamtsumme des Buchungsbetrages wird alles Genannte in diesen Bedingungen rechtverbindlich, sowohl für die Kunden und für die Agentur.
4. Das Recht über die Preisanhebung und das Recht über die Absage aufgrund Preisanhebung
4.1. Die Preise aller Reisen basieren auf den Leitwert der kroatischen Kuna und anderen Währungen. Die Agentur kann eine Preisanhebung verlangen, sobald nach dem Vertragsabschluss folgendes geschieht:
• Veränderung des Währungskurses im Bezug auf den Veröffentlichungstag des Programms,
• Veränderung der Beförderungskosten (Benzin, Autobahngebühren und ähnliches),
• Tarifänderung der Hoteliers und Transportunternehmen,
• Neuer Rechtsverbindlichkeiten (Steuer, Kurtaxe und ähnliches)
4.2. Die Agentur kann im Falle einer Preisanhebung den Kunden schriftlich oder mündlich informieren, das kann sich auch kurz vor dem Reiseantritt ereignen. Außer im Falle nach Absatz 1. Kann der Kunde die Reise ohne Zusatzkosten stornieren, wenn es zu einer Preisanhebung in Höhe von 10% vom vereinbarten Preis kommt, und das spätestens innerhalb 48 Stunden nach dem Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung. Wenn der Kunde nicht persönlich in den Geschäftsräumen der Agentur die Reise storniert oder auf dem Schriftweg in der genannten Frist, wird somit angenommen, dass er die Reisanhebung akzeptiert. Im Falle einer Stornierung der Reservation aufgrund einer Preisanhebung die höher als 10% liegt, hat der Reisende/Vertragsnehmer der Reise kein Recht auf eine Entschädigung. Der Kunde verpflichtet sich die Preisanhebung in Höhe von 10% anzunehmen.
Die veröffentlichten Preise sind das Resultat des Vertrages zwischen der Agentur und den Partnern und müssen nicht mit den Preisen übereinstimmen die vor Ort im Aufenthaltsort ausgestellt sind.
5. Das Recht der Agentur auf Veränderungen und Stornierungen
5.1. Die Agentur verpflichtet sich den Kunden die Dienstleistung zu versichern oder Teile des Reisepakets die reserviert wurden im gewünschten Zeitraum, außer im Falle der außerordentlichen Umständen (Krieg, Unruhen, Demonstrationen, Terrorangriffe, Umweltverschmutzungen, Naturkatastrophen, Regierungsintervention und ähnliches). Indem es nicht möglich ist die reservierte Dienstleistung oder das Reisepaket teilweise oder ganz zu realisieren, seitens des Dienstleisters, kann die Agentur Veränderungen der Dienstleistung oder des Reisepakets vorschlagen oder die Dienstleistung oder das Reisepaket ganz oder teilweise stornieren. Das gleiche gilt bei den Situation vor oder innerhalb der Dienstleistungsdauer, wenn die außerordentlichen Umstände eintreten, die nicht verhindern oder vermieden werden können und hätten die sich ereignet innerhalb der Veröffentlichung und des Programmverkaufes hätte die Agentur aus triftigen Grund diese Dienstleistung oder das Reisepaket nicht frei gegeben, ebenso hätte auch keine Reservierungen oder Bestätigungen stattgefunden.
5.2. Insofern der Kunde die Dienstleistungsreservierung bezahlt die die Agentur nicht realisieren kann (aufgrund eines Agenturfehlers) wird dem Gast eine Alternative angeboten. Insofern der Agentur die Möglichkeit besteht eine Alternative anzubieten, Veränderung der Dienstleistung oder des Reisepakets, kann diese nur mit Kundenzustimmung erfolgen. Die angebotene Alternative kann der gleichen oder höheren Qualität sein als die Qualität der Dienstleistung oder des Reisepakets. Wenn der Kunde die Alternative annimmt und diese teurer ist, ist er verpflichtet die Differenz zu bezahlen, wenn die Alternative günstiger ist, wird die Agentur dem Kunden die Differenz zurückerstatten. Inwieweit die Alternative nicht seitens des Kunden angenommen wird und den Fehler hat die Agentur verschuldet, ist die Agentur verpflichtet dem Kunden die Rückerstattung des eingezahlten Geldes durchzuführen. Der Kunde hat kein weiteres Recht von der Agentur eine zusätzliche Entschädigung oder Schadenersatz zu verlangen. Insofern der Kunde die Alternative nicht annimmt und den Fehler hat der Dienstleister verschuldet, wird die Agentur in Namen vom Kunden beim Dienstleister die Rückerstattung des eingezahlten Geldes zurückfordern. Der Kunde hat in keinem Stornierungsfall das Recht von der Agentur eine zusätzliche Entschädigung oder Schadenersatz zu verlangen, oder Erstattung der indirekten Kosten zu verlangen die Ihm entstanden sind durch seine Reiseorganisierung. Die Agentur ist verpflichtet alle Kunden die durch die Zahlung die Anreise bestätigt haben, über die Änderungen der Reservierung oder der Stornierung umgehend zu informieren, sobald die außergewöhnlichen Umstände eingetreten sind und in Falle, dass eine Alternative nicht gefunden wurde, das Entgelt für die Nichtrealisierung vermindert durch die Verwaltungskosten der Agentur dem Kunden zu erstatten.
6. Das Recht des Kunden über Änderungen und Stornierungen
6.1. Im Falle, dass der Kunde die von Ihm beauftragte Buchung/Reservierung verändern oder stornieren will, muss er das schriftlich beantragen (Email, per Post oder Fax). Unter Änderungen gilt folgendes: Änderung der Personenanzahl oder Datumänderung Beginn und/oder Ende der Dienstleistungsnutzung, muss spätestens 30 Tage vor dem Beginn der Dienstleistungsnutzung erfolgen. Die erste Reservierungsänderung, inwieweit möglich ohne zusätzliche Kosten, wird kostenlos durchgeführt. Alle Preisänderungen hängen von Änderungen des Buchungsinhaltes und der Bedingungen der Dienstleister ab. Die Agentur ist nicht berechtigt Änderungen vorzunehmen, bevor Sie die Zustimmung des Kunden über die anfallenden Gebühren bekommt und die Preisänderung der Reservierung bestätigt wird. Für alle weiteren Reservierungsänderungen fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 10,00 EUR pro Änderung an. Im Falle, dass eine Änderung nicht möglich ist und der Kunde deswegen von der bestätigten Reservierung zurücktritt, gelten die folgenden aufgeführten Stornobedingungen. Änderung der Dienstleistung und alle Änderungen innerhalb 30 Tagen vor dem Beginn und während der Dienstleistungsnutzung werden als Stornierung der Reservierung betrachtet.
Im Falle der Stornierung der gebuchten Dienstleistung oder des Reisepakets, wird das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierung für die Berechnung der Stornokosten wie folgt zugrundegelegt:
1. Bei der Stornierung 30 Tage vor dem Beginn der Dienstleistungsnutzung, fallen Stornokosten in Höhe von 15% der gebuchten Gesamtsumme an, mindestens 15,00 €.
2. Bei der Stornierung 29-22 Tage vor dem Beginn der Dienstleistungsnutzung, fallen Stornokosten in Höhe von 30% der gebuchten Gesamtsumme an.
3. Bei der Stornierung 21-15 Tage vor dem Beginn der Dienstleistungsnutzung, fallen Stornokosten in Höhe von 40% der gebuchten Gesamtsumme an.
4. Bei der Stornierung 14-8 Tage vor dem Beginn der Dienstleistungsnutzung, fallen Stornokosten in Höhe von 80% der gebuchten Gesamtsumme an.
5. Bei der Stornierung 7-0 Tage vor dem Beginn der Dienstleistungsnutzung, fallen Stornokosten in Höhe von 100% der gebuchten Gesamtsumme an.
6. Bei der Stornierung nach dem Beginn oder bei Nichterscheinung des Kunden am gebuchten Dienstleistungsort, fallen 100% der Gesamtsumme an.
6.2. Zusätzlich fallen zu jeder Stornierung 25,00 € Bearbeitungsgebühr an. Insofern der Kunde die Reservierung innerhalb 7 Tage vor dem Dienstleistungsbeginn stornieren muss, bietet Ihm die Agentur an, wenn die Möglichkeit seitens des Dienstleisters besteht, einen Ersatzkunden für die gleiche Reservierung bekannt zu geben. In diesem Fall wird die Agentur nur die tatsächlich anfallenden Kosten für die Kundenänderung erheben. Der neue Nutzer der Reservierung übernimmt somit diese allgemeinen Bedingungen.
6.3. Insofern der Kunde bis zu der in der Reservierung genannten Uhrzeit am Leistungsort nicht erscheint und sich bei der Agentur oder dem Dienstleiter nicht meldet, wird die Reservierung als storniert betrachtet und die Stornokosten werden wie im Absatz 6.1 berechnet. Insofern die tatsächlich anfallenden Kosten die Stornokosten übersteigen, behält sich die Agentur das Recht die tatsächlich angefallenen Kosten zu erheben.
7. Pflichten des Kunden, Reisegepäck, Versicherungen
7.1. Kunde ist verpflichtet:
• die gültigen Reisedokumente zu besitzen. Die Kosten oder durch Diebstahl verursachten Kosten der Reisedokumente trägt der Kunde.
• die Zoll und Devisen Rechte in dem Land in dem sich aufhält zu beachten.
• sich an der Hausordnung zu halten in den Objekten in denen die Dienstleistung genutzt wird und mit den Dienstleistern in guter Absicht zusammenzuarbeiten.
• Bei der Ankunft ins Dienstleistungsobjekt macht der Voucher sichtbar welche und wie viele Personen und mit welcher Leistung die Dienste angeboten werden.
• Im Falle der Nichtachtung dieser Pflichten, trägt der Kunde die entstandenen Kosten und haftet für erzeugte Schäden. Mit der Buchungsbestätigung verpflichtet sich der Kunde, dass er insofern er einen Schaden verursacht, er die Kosten dafür auch direkt vor Ort dem Dienstleister im Ganzen begleicht.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Insofern die nicht gültigen Personaldokumente der Grund für den Reiserücktritt sind, verpflichtet es in keinem Sinne die Agentur und die Bedingungen im Absatz 6 der allgemeinen Bedingungen werden zugrundegelegt. Im Falle, dass es zu Beschädigung, Diebstahl oder Verlust der Reisedokumente kommt, trägt der Kunde die Beschaffung neuer Reisedokumente.
7.3. Laut Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation sind für die Einreise in verschiedene Länder Impfungen erforderlich und der Besitz der adäquaten Dokumente. Die Impfung ist erforderlich auch wenn die Vorschrift nach der Reisebuchung rechtswirksam wird und wird nicht als Grund für den Reiserücktritt anerkannt, nur wenn die Gesundheit des Kunden damit gefährdet wird. In diesem Fall kann der Kunde eine ärztliche Bescheinigung einreichen. Dem Kunden wird ein Abschluss der Reisekrankenversicherung und der Unfallversicherung für die Reisedauer im Ausland empfohlen.
7.4. Alle Reisedokumente werden dem Kunden 7 Tage vor dem Reisebeginn ausgehändigt, insofern es nicht anders im Programm aufgeführt ist. Reisedokumente beinhalten:
1. Für die Einzelleistung: Original-Voucher und eventuell alle schriftlichen Benachrichtigungen,
2. Für Reisepakete: Original-Voucher und Reiseplan / Aufführung der Paketangebote
7.5. Das Reisegepäck wird befördert auf das Risiko des Kunden, somit wird der Abschluss einer Reisegepäckversicherung beim Reiseversicherer empfohlen. Die Agentur haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks, sowie für den Diebstahl des Reisegepäcks oder der Wertsachen während der gesamten Reisezeit. Die Anmeldung für beschädigtes oder verlorenes Gepäck erledigt der Kunde beim Dienstleister und in der zuständigen Polizeiwache. Der Kunde hat das Recht auf kostenlose Reisegepäckbeförderung laut Verordnung der Fluggesellschaft. Die Kosten des Übergebäckgewichtes zahlt der Kunde laut gültiger Preisliste der jeweiligen Fluggesellschaft. Insofern der Transport mit dem Reisebus erfolgt oder einem anderen Beförderungsmittel, wird der Kunde die allgemeinen Bedingungen der Dienstleisters einhalten, in diesem Fall dem Transportunternehmen.
7.6. Insofern der Kunde bei der Reisebuchung einen möglichen Reiserücktritt aus verschiedenen Gründen zu erwarten hat, empfiehlt die Agentur den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Die Reiserücktrittsversicherung kann nicht im nach hinein abgeschlossen werden, sondern bei der Reisebuchung und das in einer Frist von 24 Stunden bis 7 Tage nach der gültigen Reisebuchung. Die genaue Frist über den Versicherungsabschluss hängt von dem Reisebeginn an, sowie von den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Der Versicherungsbeitrag berechnet sich nach der Versicherungssumme und der Prämienberechnungsgrundlage der Versicherungsgesellschaft ab, mit der die Agentur ein Kooperationsvertrag hat. Die Agentur handelt als Versicherungsvermittler der Mondial Assistance International SA Versicherungsgesellschaft. Versicherungsbedingungen und andere Informationen befinden sich in pdf Format auf der Internetseite _____. Inwieweit der Kunde keine Reiserücktrittsversicherung hat, oder sein Reiserücktrittsgrund nicht versichert ist, handelt die Agentur laut Bedingung Absatz 6.1. dieser allgemeinen Bedingungen. Mit dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung werden alle Ansprüche an die jeweilige Versicherungsgesellschaft gestellt und die Agentur verpflichtet sich dem Reisenden alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen die er bei der Versicherungsgesellschaft für die Schadenmeldung und den Schadenersatz benötigt und die sich auf die Reservierung/Buchung bezieht. Alle Versicherungsbedingungen befinden sich mit dem Versicherungsschein, es wird empfohlen diese sorgfältig zu lesen.
7.7. Preise der Dienstleistung oder des Reisepakets beinhalten nicht das Paket der Reiseversicherung: Reiseunfallversicherung und Reisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung, sowie private Krankenversicherung. Mit der Unterzeichnung der Buchung, die die Annahme der allgemeinen Bedingungen bestätigen, wird angenommen, dass das Angebot und die Empfehlung der Reiseversicherung erfolgt ist, die in diesen Absätzen beschrieben wurden. Im Falle, dass der Kunde für die reservierte Dienstleistung die aufgeführte Reiseversicherung wünscht können diese nur bei der Agentur oder bei einer Versicherungsgesellschaft mit der die Agentur ein Vermittlungsvertrag hat abgeschlossen werden. Es wird empfohlen die Versicherungsbedingungen vor dem Versicherungsabschluss sorgfältig zu lesen.
8. Gastronomische und zusätzliche Leistungen
8.1. Einteilung der Übernachtungseinheiten des Kunden wird von der Rezeption oder des Objekteigentümers bestimmt. Insofern der Kunde keine speziellen, gesonderten Übernachtungseinheiten reserviert hat, wird er eine der erteilten Einheit die für die Vermietung registriert ist und im Katalog und Reisanhang ausgestellt ist. Die Uhrzeiten der Ankunft und Abreise ist in Hotels üblich gegen 12:00 Uhr; die Anreise in die Ferienwohnungen etwas später gegen 16:00 Uhr und die Abreise bis 10:00 Uhr. Ankünfte nach 20:00 Uhr müssen vorher angemeldet werden, außer es ist anders festgelegt. Mitnahme der Haustiere ist bei einigen Einheiten durch Zusatzkosten erlaubt. Alle Bedingungen, Preise und Informationen über die Unterkunftseinheiten sind im Angebot der Agentur aufgeführt.
8.2. Insofern der Kunde Zusatzleistungen oder Programme beantragt die nicht aufgeführt sind oder der Preis nicht bekannt ist, verpflichtet sich der Kunde im Moment der Bestätigung eine Anzahlung in Höhe von 10% der Gesamtrechnungsbetrages der Zusatzleistung, beziehungsweise bevollmächtigt der Kunde die Agentur seine Kreditkarte mit der Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtrechnungsbetrages der Zusatzleistung zu belasten. Insofern in Moment der Anfrage der Preis der Zusatzleistung oder Zusatzprogrammes nicht bekannt ist, verpflichtet sich der Kunde eine Pauschalsumme in Höhe von 500,00 HRK der Agentur zu zahlen, beziehungsweise wird die Agentur die Kreditkarte des Kunden mit dieser Summe belasten. Die Agentur verpflichtet sich innerhalb 7 Tage nach der Anfrage den Reisenden über die Verfügbarkeit der Zusatzleistungen zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich nach dem er die Benachrichtigung von der Agentur über die Verfügbarkeit der Zusatzleistungen erhalten hat den gesamten Leistungspreis innerhalb 24 Stunden zu bezahlen, indem der Anzahlungsbetrag durch Überweisung oder Kreditkarte angerechnet wird. Insofern der Kunde die Zahlung nicht geleistet hat innerhalb der angegebenen Frist, behält die Agentur die durch die Überweisung oder durch Kreditkartenzahlung eingezahlte Anzahlung. Insofern die Agentur innerhalb der angegebener Frist den Kunden über die Nichterhaltung der Zusatzleistungen informiert, verpflichtet Sie sich innerhalb 3 Werktagen nach der Benachrichtigung, die Kundeneinzahlung per Überweisung zurückzuerstatten oder die Zahlung per Kreditkarte zu stornieren
9. Angebot der medizinischen Leistungen, Wellness und Rehabilitation
9.1. Das Agenturangebot beinhaltet die Vermittlung zwischen den Kunden und den medizinischen Einrichtungen indem verschiedene medizinische und anderweitige Behandlungen/Leistungen angeboten werden. Die Agentur ist nicht berechtigt und handelt auch nicht in Namen der einzelnen Einrichtungen durch die Angebote, sondern bietet ausschließlich Informationen und mögliche Behandlungen nach Bedarf und Wahl des Kunden. Die Agentur stellt keine Ärzte ein, Therapeuten, oder Fachärzte aus dem Medizinbereich und ist nicht berechtigt über die Behandlungen und Einrichtungen den Kunden zu beraten. Die Agentur hat die Aufgabe an den Kunden die geprüften, mit der Einrichtung abgestimmten, Informationen weiterzuleiten und die potenziellen Kunden mit der medizinischen Einrichtung zu verbinden. Der Kunde trifft selbstständig und auf eigene Verantwortung die Auswahl über die Untersuchung, Therapie und ähnliches, sowie über die medizinische Einrichtung. Das Angebot der Agentur soll nur als Vorsorgeeffekt verstanden werden, zur Erhaltung und Verbesserung, sowie Fürsorge der Gesundheit und um diesen Segment mit der Unterkunft, Beförderung und anderen Reiseleistungen zu verbinden.
9.2. Bei der Auswahl der Behandlung und der Einrichtung seitens des Kunden, ist es notwendig zu prüfen, ob ein Vorbesuch aufgrund der Beratung und Untersuchung beim behandelndem Arzt und wie oft dieser stattfinden muss, ebenso welche Voruntersuchungen Minimum notwendig sind, welche Befunde, gegebener Gesundheitstand usw.
9.3. Die endgültige Entscheidung über die Behandlung und bei welchem Dienstleister trifft der Kunde durch seine eigene Einschätzung und im Einverständnis mit dem beratenden Arzt. Durch die Kundenannahme der Buchungsbestätigung in der die Agentur zwischen Ihm und der Einrichtung vermittelt verzichtet er auf Schadenersatz gegenüber der Agentur im Falle einer nicht adäquaten Dienstleistung oder vollständigem Ausfall der medizinischen Behandlung.
9.4. Die Agentur erwartet von der medizinischen Einrichtung folgendes:
• Detailierte und rechtzeitige Informationen, sowie Angaben wie dem Kunden ein vollständiges und transparentes Angebot mit allen Bedingungen für die genaue Behandlung abgegeben werden
• Rechtzeitige Beantwortung der Kundenfragen an die Agentur
• Gewissenhafter und professioneller Kundenempfang
• Bekanntgabe aller wichtiger Geschäftsveränderungen innerhalb des Objektes oder Behandlungsumfanges die die Einrichtung anbietet oder durchführen kann
• Informationsbekanntgabe über die Ärzte und deren Ausbildungen, Weiterbildungen und Spezialisierungen
• Rechtzeitige Benachrichtigung über die Nichteinhaltung der einzelnen oder gesamten gebuchten Dienstleistung, sowie rechtzeitige Abgabe des Ersatzangebots eines gleichwertigen Ersatzpartners der die gebuchte Dienstleistung in der Ortsnähe erfüllen kann
• Bereitschaft für Folgedienstleistungen, Kundenberatungen nach Behandlung oder Untersuchung.
10. Stornierung des Reisepakets durch die Agentur oder Programmänderung
10.1. Insofern sich für ein bestimmtes Programm oder Paket, was eine Mindestanzahl an Teilnehmer erfordert, nicht genügend Kunden anmelden, behält die Agentur das Recht die Reise zu stornieren, aber spätestens 5 Tage vor dem Reisebeginn. Die Mindestteilnehmeranzahl für die Durchführung der einzelnen Reise ist bei jedem Programm oder Paket angegeben. Die Agentur behält das Recht ganz und teilweise die Reiseprogrammänderungen durchzuführen, insofern vor Reisebeginn nicht vorhersehbare und nicht ausweichbare außergewöhnliche Umstände eintreten.
10.2. Die Agentur behält das Recht Tag oder Uhrzeit des Reisebeginns, wegen Veränderung des Flugplanes oder wegen unvorhersehbaren Umständen zu ändern, sowie die Richtung der Reise insofern sich die Bedingungen wie folgt ändern: Flugplan, Sicherheitssituation im Land, Wetterbedingungen (Unwetter) und das ohne Schadenersatzleistung laut Regelungen im internationaler Verkehr. Insofern die Agentur die Reise storniert, hat der Kunde das Recht auf Rückerstattung der geleisteten Zahlung im Ganzen, aber nicht auf Schadenersatzleistungen.
11. Reklamationen, Beschwerden und Schadenersatz
11.1. Kunden reichen die Reklamationen und Beschwerden unverzüglich dem Dienstleister vor Ort und in schriftlicher Form, damit die Erklärung in schriftlicher Form vom Dienstleister erfolgen kann und er die Dienstleistung erfüllen kann, bzw. korrigieren kann. Insofern auch nach der Beanstandung keine Verbesserung eintritt, muss der Kunde eine Bescheinigung verlangen in der ersichtlich ist, dass die Dienstleistung nicht erfolgt ist, bzw. nicht wie beantragt durchgeführt wurde. Diese Bescheinigung muss der Kunde zu der Reklamation in Schriftform beifügen. Die schriftliche Reklamation ist der Kunde verpflichtet der Agentur innerhalb 8 Tagen nach der Reisebeendigung einzureichen. Insofern der Reisende die schriftliche Reklamation nach dieser Frist einreicht, ist die Agentur nicht verpflichtet diese Reklamation anzuerkennen. Der Dienstleister und die Agentur sind verpflichtet innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Reklamation eine schriftliche Lösung abzugeben. Es ist möglich die Frist für die Reklamationslösung für weitere 14 Tage wegen Informationsbeschaffung zu verlängern. Der Dienstleister und die Agentur werden nur die Reklamationen bearbeiten die nicht erfolgreich am Reiseort oder während der Reise bearbeitet wurden. Solange der Lösungsvorgang dauert, aber längstens 14 Tage, bzw. 28 Tage nach Erhalt der Reklamation, verzichtet der Kunde unwiderruflich auf die Einbeziehung jeglicher weiterer Personen, Schlichtung der UHPA oder anderer Institutionen, sowie Medienveröffentlichung. Ebenso verzichtet der Kunde in dieser Zeit auf die Gerichtklage. Die höchste Entschädigung pro Reklamation kann die Summe des reklamierten Teiles der Dienstleistung ausmachen und nicht der genutzten Dienstleistungen, ebenso kann es auch nicht das ganze Reisepaket beinhalten.
11.2. Der Kunde, Subagent, die Agentur und der Dienstleister werden versuchen die Streitfälle einvernehmlich zu lösen, im Gegenteil bestimmen Sie hiermit den Gerichtsstand in Rijeka. Maßgeblich ist die kroatische Rechtsprechung. Insofern der Reisende nicht zufrieden ist mit der Lösung der Veranstalter, hat er die Möglichkeit auf Gerichtbeistand. In diesem Fall ist das Gericht zuständig im Geschäftsort des haftenden Veranstalters.
12. Insolvenzversicherung des Reiseveranstalters
Im Einklang mit dem Reisedienstleistungsrecht im Falle einer Nichtzahlungsfähigkeit oder Insolvenz der Agentur, Reisende bei der Reise, sowie Personen die die Reiseanzahlung geleistet haben sollen so schnell wie möglich die Versicherungsgesellschaft kontaktieren, dieser im Reisevertrag oder in anderen Dokumenten aufgeführt.
13. Betriebshaftpflichtversicherung
Laut Reisedienstleistungsrecht hat die Agentur eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen für Schäden die dem Reisenden verursacht werden durch nicht eingehaltenen, teilweise realisierten oder unordentlich erfüllten Reisepakete.
14. Geheimhaltung der Angaben
Der Kunde gibt seine Angaben freiwillig. Persönliche Angaben werden für die Realisierung der gewünschten Dienstleistung benötigt. Die gleichen werden weiterhin für die gegenseitige Kommunikation verwendet. Die Agentur verpflichtet sich die persönlichen Angaben nicht aus dem Land weiterzuleiten oder einer dritten Person zu geben, außer zum Zweck der Realisierung der gewünschten Dienstleistung. Ausnahmen zur Datenfreigabe an Drittpersonen beziehen sich auf jeglichen Versicherungsvertragsabschluss. Inwieweit der Kunde den Versicherungsabschluss tätigt, werden die Daten/Angaben an die Versicherungsgesellschaft weitergegeben. Persönliche Angaben werden im Kundensystem aufbewahrt. Der Kunde gibt das Einverständnis, dass die Angaben/Daten für Marketingzwecke genutzt werden dürfen.
Schlussbestimmung
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gültig ab den 22.10.2010
Alle vorherigen Ausführungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit.
Verantwortlicher Reiseveranstalter und Vermittler:
Top Adria Reiseagentur GmbH,
Milutina Barača 20, 51000 Rijeka,
ID: HR-AB-51-040243975, MB 02307235