Verreisen Sie sorglos!
Nach der Reisebuchung können verschiedene unerwartete und unerwünschte Ereignisse eintreten. Solche Situationen sind nicht vorhersehbar, aber für die Folgen kann Vorsorge getroffen werden.
Croatia Medical Travel hat als Reiseversicherungspartner die Allianz Versicherungs- AG gewählt (Allianz Zagreb d.d.). Zusammen mit dem international führenden Unternehmen ELVIA im Bereich Assistance und Reiseversicherung wird Ihnen der passende Reiseschutz geboten.
Der Reiseschutz kann individuell gewählt werden und ermöglicht Ihnen folgende Absicherungen
- Auslandsreisekrankenversicherung mit Unfallschutz,
- Reiserücktrittsversicherung und
- Reisegepäckversicherung.
Der gewählte Versicherungsschutz kann für eine Einzelpersonen, sowie für die gesamte Familie oder Gruppen beantragt werden. Ein Vorschlag über den Reiseschutz erhalten Sie natürlich von uns gerne in schriftlicher Form gemeinsam mit dem Reiseangebot. Nach dem Sie einen Reiseschutz gewählt und angenommen haben, erhalten Sie per Post die original Versicherungspolice, die Ihnen sofort im Versicherungsfall den Schutz bietet, sowie alle wichtigen Informationen wie z.B. die Rufnummer vom
24 Stunden Notrufservice. Die Servicemitarbeiter werden in der optimalen Zeit die notwendige Hilfe, in der Region wo Sie sich befinden, koordinieren. Bitte bedanken Sie nur, dass diese Art der Absicherung hauptsächlich Notfälle abdeckt. Aufgrund der Übernahme der geplanten medizinischen Behandlungskosten im Ausland sprechen Sie bitte vor der Reisebuchung mit Ihrer jeweiligen Krankenversicherung. Wir helfen Ihnen gern dabei und stehen Ihnen bei allen Fragen sehr gerne zur Verfügung.
Der Versicherungsvertrag für den aufgeführten Reiseschutz wird direkt zwischen Ihnen und der Versicherungsgesellschaft geschlossen, es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Allianz Zagreb d.d..
Reiseschutz Informationen
Auslandsreisekrankenversicherung mit Unfallschutz
Die Reisekrankenversicherung wird beim Verreisen ins Ausland immer empfohlen, da die Gesetzlichen und Privaten Krankenkassen nicht alle medinizinschen Leistungen übernehmen. Verschiedene Kosten werden durch die private Auslandsreisekrankenversicherung übernommen
- Notwendige ärztliche Behandlungen,
- ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel,
- ärztlich verordnete notwendige medizinische Hilfsmitteln und Gehhilfen,
- klinische Behandlung durch wissenschaftlich anerkannte Methoden,
- Transportkosten der anerkannten Rettungsdienste zum Krankenhaus oder nächstgelegenen Arzt
- Transportkosten aufgrund Verlägung in eine Spezialklinik, wenn medizinisch notwendig oder ärztlich
verordnet
- Operationenskosten,
- Rückführungskosten des Versicherten und andere Leistungen in den Versicherungsbedingungen bis zur
- Höhe der Versicherungssumme,
- Zahnbehandlung aufgrund akuten Zahnschmerzen, bis zu 150,00 EUR Gesamtkosten.
Wichtige Zusatzleistungen:
- Unterstützung bei der Überwindung von Sprachbarrieren
- Benachrichtigung der Familienangehörigen des Versicherten über den Gesundheitszustand
- Hinweise und Maßnahmen beim Verlust der Dokumente, Kreditkarten, Reisetickets
im Falle unvorhersehbarer Ereignisse erledigt ELVIA: sendet die Nachrichten an die lokale zuständige
Botschaft; Leitet Nachrichten an die Familie oder den Argeitgeber, führt auf Anweisung des Versicherten
Umbuchungen durch mit Hotels, Flug- und Mietwagengesellschaften, sowie anderweitige Termine oder
Treffen.
Unfallschutz
bietet den Versicherungsschutz im Falle einer dauerhaften Invalidität durch ein Unfallereignis oder Unfalltod.
Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittskostenversicherung bietet Schutz, wenn Sie aufgrund unvorhersehbarer Umstände gezwungen sind die vertraglich vereinbarte Reise abzubrechen oder zu beenden. Der Versicherer zahlt 90% des Bertrages die das Reisebüro einbehält, insofern der Versicherungsfall laut den Versicherungsbedingungen eingetreten ist.
Reisegepäckversicherung
Reisegepäckversicherung soll Schäden an Ihrem Gepäck während der Reise decken, während des Aufhenthalts im Reiseziel und bei der Rückreise. Der Versicherer bezahlt die Entschädigung für den Kauf eines Ersatzgepäcks bis zu einem Höchstbetrag von 250 EUR, wenn das Gepäck was Sie zum Transport abgegeben haben nicht an Ihrem Bestimmungsort am selben Tag wie der Versicherte, aufgrund Verzögerung oder Verlust beim Transport, angekommen ist.